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Genug von BR Corona-Befehlen: Die Polizei wehrt sich

Autorenbild: Admin grob-tecAdmin grob-tec

Aktualisiert: 22. Okt. 2021

Die Antwort vom VSPB Verband Schweizerischer Polizei-Beamten ist untragbar!


Wir sind eine Vereinigung von Polizistinnen und Polizisten aus allen Kantonen der Schweiz. Zudem haben wir uns gegenüber dem demokratischen Rechtstaat verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die Grundrechte von allen zu schützen und zu bewahren. Jedoch beobachten wir zunehmend negative Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft, insbesondere im direkten Kontakt mit der Bevölkerung. Auch als Privatpersonen sind wir betroffen, als Väter und Mütter, Brüder und Schwestern, Söhne und Töchter. Die Grundrechtseinschränkungen in diesem Ausmass und über den bisherigen Zeitraum sehen wir im Widerspruch zur Verhältnismässigkeit und dem höchsten Gut einer Demokratie: Der Freiheit. Es drängen sich immer mehr die Fragen auf, was diese Einschränkungen rechtfertigt. Diese Fragen müssen beantwortet werden.

Das Bedürfnis, seine Meinung dazu frei zu äussern, ist unter unseren Berufskollegen sehr gross. Wir bieten hier eine Plattform, wo du dich als Polizistin oder Polizist ohne Angst vor Ausgrenzung oder Konsequenzen melden kannst.

Am 18.02.2021 wurde durch uns ein Schreiben an den VSPB (Verband Schweizerischer Polizei-Beamter) gesandt, wobei wir fordern, dass sich der Bundesrat via VSPB, grundlegenden Fragen in Bezug auf die Verhältnismässigkeit der Massnahmen in Relation zu den Kennzahlen, stellen muss. Zudem fordern wir, dass sich die Polizeikommandos der Schweiz dazu bekennen, keine Impfpflicht, insebesondere auch keine indirekte Impfpflicht, für seine Polizistinnen und Polizisten, einzuführen.


Polizei zählt Grundrechte auf

Die Gruppierung der Polizei, die sich nun an die Öffentlichkeit wendet, nennt auch die wesentlichsten Grundrechte, die seit der Corona-Pandemie stark unter Druck geraten sind und vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt würden:

  • Recht auf persönliche Freiheit, Art. 10 Abs. 2 BV

  • Anspruch auf Grundschulunterricht, Art. 19 BV

  • Versammlungsfreiheit, Art. 22 BV

  • Vereinigungsfreiheit, Art. 23 BV

  • Wirtschaftsfreiheit, Art. 27 BV

  • Politische Rechte, Art. 34 BV

  • Medienfreiheit, Art. 17 BV

  • Schutz auf Privatsphäre, Art. 13 BV

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Staatsmedien NEIN

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